Plant ein Architekt oder Fachplaner eine RWA-Anlage, so sind für die Auswahl der benötigten Bauprodukte die Vorgaben der harmonisierten Normenreihe DIN EN 12101 ausschlaggebend. National werden die notwendigen Mindestanforderungen für die Nutzung der Bauprodukte in Deutschland in der DIN 18232-9 festgelegt und sind teilweise auch in der MVV-TB zu finden. Nun gibt es seit 2020 einen neuen Entwurf für diese Norm. Eine Überarbeitung der DIN 18232-9 war notwendig geworden, weil für die Teile 9 (Steuerungen) und 10 (Energieversorgungen) der DIN EN 12101 Regelungslücken vorhanden sind.
Im neuen Entwurf wird auf die ISO 21927-9 „Smoke and heat control systems" verwiesen und somit sind nun auch Mindestvorgaben für Rauchabzugszentralen enthalten. Die ISO 21927-9 legt die Anforderungen an die Betriebssicherheit, Produktleistung, Klassifizierungen und Prüfverfahren für Steuergeräte fest, die für den Einsatz in Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Gebäuden vorgesehen sind. Was die technischen Anforderungen angeht, so ist die ISO 21927-9 gleichwertig mit der prEN 12101-9 anzusehen.
Für Planer und Architekten ergibt sich aus dem neuen Normenentwurf, welcher noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, mehr Transparenz beim Produktevergleich hinsichtlich Qualität und Ausfallsicherheit im Brandfall. Für Entscheider stellen die in der Normerweiterung gelisteten Mindestvorgaben eine Absicherung gegen Kostennachforderungen und eventuellen Haftungsfragen dar. Zudem ergänzt sie die Anforderungen aus der MVV-TB umfassend.
Die RWA-Steuerungen von SIMON PROtec entsprechen seit langem den Anforderungen der ISO 21927-9 und erfüllen somit schon heute den neuen Normenentwurf der DIN 18232-9. SIMON PROtec Rauchabzugszentralen werden stetig weiterentwickelt und bieten Planern und Architekten die nötige Planungssicherheit bei der Projektierung. Die CE Zertifizierung mit Leistungserklärung der RWA-Steuerungen erfolgt nach EN 12101-10.